Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und dem/der Kassierer/in. Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in sowie der/dem Kassierer/in. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.