Der Verein hat aktive und passive Mitglieder. Aktive Mitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können zum Vorstandsmitglied gewählt werden.
Passive Mitglieder haben weder Stimmrecht noch Wahlrecht zum Vorstandsmitglied.
Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Verein als aktives Mitglied sind:
Firmensitz in der Region Hannover
Bestatter/in vom Handwerk geprüft mit der Berechtigung das Fachzeichen zu führen,
Familienbetrieb und
Aufnahmebeschluss der Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3 Mehrheit.
Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Verein als passives Mitglied sind:
Firmensitz in der Region Hannover
Bestattungsbetrieb und
Aufnahmebeschluss des Vorstands mit mindestens 2/3 Mehrheit.
Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Jedoch hat der Vorstand bei einem Wechsel in der Person des Inhabers, des Geschäftsführers, oder persönlich haftenden Gesellschafters, also denjenigen, der das Mitgliedsunternehmen verantwortlich leitet, auf Antrag des Verantwortlichen zu prüfen, ob die in § 4 dieser Satzung genannten Voraussetzung für den Fortbestand der Mitglieder vorliegen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand jede für die Mitgliedschaft wichtige Veränderung ihrer Unternehmensverhältnisse, insbesondere Übertragung oder Veräußerung des Unternehmens bzw. wesentliche Teile davon oder die Abberufung des für die Leitung des Unternehmens Verantwortlichen unaufgefordert mitzuteilen.
Liegen die Voraussetzung für den Fortbestand der Mitgliedschaft auch weiterhin vor, kann auf die im § 4 vorgesehene passive Mitgliedschaft ganz oder teilweise durch Beschluss des Vorstands verzichtet werden.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Kalenderjahres.
Eine Mitgliedschaft im Landesverband Bestattungsgewerbe Niedersachsen e.V. kann unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein bestehen oder beantragt werden.
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten.
Jedoch hat der Vorstand bei einem Wechsel in der Person des/der Inhabers/in, des/der Geschäftsführers/in, oder persönlich haftenden Gesellschafters, also desjenigen, der das Mitgliedsuntenehmen verantwortlich leitet, auf Antrag des Verantwortlichen zu prüfen, ob die in § 4 dieser Satzung genannten Voraussetzung für den Fortbestand der Mitgliedschaft vorliegen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand jede für die Mitgliedschaft wichtige Veränderung ihrer Unternehmensverhältnisse, insbesondere Übertragung oder Veräußerung des Unternehmens bzw. wesentlicher Teile davon oder die Abberufung des für die Leitung des Unternehmens Verantwortlichen unaufgefordert mitzuteilen.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann ein Mitglied durch den Beschluss des Vorstandes nach Anhörung der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden (§ 6 der Satzung).
Eine Mitgliedschaft im Bestatterverband Niedersachsen e.V. kann unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein bestehen oder beantragt werden.
Alle Mitglieder haben Rechte und Pflichten.
Passive Mitglieder haben weder Stimmrecht noch Wahlrecht zum Vorstandsmitglied.
Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Verein als aktives Mitglied sind:
Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Verein als passives Mitglied sind:
Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Jedoch hat der Vorstand bei einem Wechsel in der Person des Inhabers, des Geschäftsführers, oder persönlich haftenden Gesellschafters, also denjenigen, der das Mitgliedsunternehmen verantwortlich leitet, auf Antrag des Verantwortlichen zu prüfen, ob die in § 4 dieser Satzung genannten Voraussetzung für den Fortbestand der Mitglieder vorliegen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand jede für die Mitgliedschaft wichtige Veränderung ihrer Unternehmensverhältnisse, insbesondere Übertragung oder Veräußerung des Unternehmens bzw. wesentliche Teile davon oder die Abberufung des für die Leitung des Unternehmens Verantwortlichen unaufgefordert mitzuteilen.
Liegen die Voraussetzung für den Fortbestand der Mitgliedschaft auch weiterhin vor, kann auf die im § 4 vorgesehene passive Mitgliedschaft ganz oder teilweise durch Beschluss des Vorstands verzichtet werden.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Kalenderjahres.
Eine Mitgliedschaft im Landesverband Bestattungsgewerbe Niedersachsen e.V. kann unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein bestehen oder beantragt werden.
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten.
Jedoch hat der Vorstand bei einem Wechsel in der Person des/der Inhabers/in, des/der Geschäftsführers/in, oder persönlich haftenden Gesellschafters, also desjenigen, der das Mitgliedsuntenehmen verantwortlich leitet, auf Antrag des Verantwortlichen zu prüfen, ob die in § 4 dieser Satzung genannten Voraussetzung für den Fortbestand der Mitgliedschaft vorliegen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand jede für die Mitgliedschaft wichtige Veränderung ihrer Unternehmensverhältnisse, insbesondere Übertragung oder Veräußerung des Unternehmens bzw. wesentlicher Teile davon oder die Abberufung des für die Leitung des Unternehmens Verantwortlichen unaufgefordert mitzuteilen.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann ein Mitglied durch den Beschluss des Vorstandes nach Anhörung der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden (§ 6 der Satzung).
Eine Mitgliedschaft im Bestatterverband Niedersachsen e.V. kann unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein bestehen oder beantragt werden.
Alle Mitglieder haben Rechte und Pflichten.

